Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
SGB I§ 32 Verbot nachteiliger Vereinbarungen
Stand: 10.06.2019
Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.
Wird zitiert von 95 Entscheidungen zu § 32 SGB I →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 25.01.2000 – 9 AZR 144/99Zitiert von 4
- BSG, 08.10.1998 – B 12 KR 19/97 RZitiert von 6
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2007 – 8 Sa 334/07
- BGH, 02.12.2003 – VI ZR 243/02Sozialversicherungsregress: Unwirksamkeit der Prozeßführungsermächtigung des Rentenversicherungsträgers an den Geschädigten nach § 119 SGB X Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- BSG, 03.08.2006 – B 3 KR 24/05 RHäusliche Krankenpflege: Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs für selbstbeschaffte Insulininjektionen; Abgrenzung zwischen Sonderrechtsnachfolge und Erbrecht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- BAG, 10.02.2004 – 9 AZR 401/02Altersteilzeitvereinbarung: Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über die Voraussetzungen der Altersrente nach Altersteilzeit bei vollständiger Freistellung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 40
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2025 – L 2 BA 27/25
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2025 – L 2 BA 45/24
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2025 – L 2 BA 5/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 SGB I zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.07.2000 Ausfertigung
§ 32 umnummeriert und geändert durch Artikel 2 § 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I 1045)
BGBl. 2000 I S. 1045
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23.07.1996 Ausfertigung
§ 32 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I 1088)
BGBl. 1996 I S. 1088
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